Im Trauerfall

Was muss ich tun im Trauerfall?

Unabhängig davon, ob der der Trauerfall zu Hause oder in einer Kranken- und Pflegeanstalt eintritt, sollten Sie uns umgehend telefonisch unter +43 4268 2314 verständigen, damit wir die notwendigen Schritte in die Wege leiten können. Wir sind 24 Stunden, sowie an Sonn- und Feiertagen für Sie erreichbar.

Sterbefall zu Hause

Wenn der Sterbefall zu Hause eintritt, informieren Sie uns bitte so rasch wie möglich unter +43 4268 2314. Wir verständigen sodann den diensthabenden praktischen Arzt, der in weiterer Folge den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt.

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Pflegeheim übernimmt in der Regel die Anstaltsleitung die Verständigung des diensthabenden Arztes. Aber auch hier können Sie sich gerne unter +43 4268 2314 an uns wenden und wir kümmern uns um die Einleitung der ersten notwendigen Schritte

Was braucht man im Todesfall?

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis / Auszug aus der Heimatrolle / Personalausweis
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Scheidungsdekret (oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk)
  • Original-Versicherungspolizzen der Sterbegeldversicherung
  • Kleidung für die/den Verstorbenen (keine Schuhe)
  • Foto für Parte und Trauerbilder
  • Sargbeigaben (Rosenkranz, Bilder, usw.)

Sollten Ihnen nicht alle Urkunden vorliegen, kümmern wir uns gerne für Sie darum.